Gastpiloten

Eine Benützung unseres Flugplatzes durch Gäste kann temporär gestattet werden, orientiert sich jedoch nach dem aktuellen Flugbetrieb durch Vereinsmitglieder. Insbesondere an Wochenenden ist eine Nutzung durch Gäste nur mit Vorbehalt möglich.

Wir bitten dabei aber, die Bedingungen einzuhalten, wie sie in unserer Modellflugplatz-Betriebsordnung vorgesehen sind:
Rechtzeitig vor beabsichtigtem Flugbetrieb ist mit einem unserer Vorstandsmitglieder Kontakt aufzunehmen, die eine befristete Genehmigung zur Platzbenützung erteilen können. Weitere Voraussetzungen sind eine nachweislich vorhandene EU-Registrierung, der EU-Kompetenznachweis, eine gültige, nachweisbare Haftpflichtversicherung, sowie die Anerkennung und Einhaltung der Modellflugplatz-Betriebsordnung per Unterschrift.

Eine Platzbenützung als Gast ist mit 3 mal pro Jahr limitiert.

Das nachstehende „Gastpilotenformular“ erleichtert beiden Seiten, die erforderlichen Daten evident zu halten und ermöglicht es dem Gast, schon vor dem Flugbetrieb die nötigen Daten bereitzuhalten.

Gastpilotenformular