Betrieb von Unbemannten Luftfahrzeugen UAS

Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung 2019/947 innerhalb der gesamten EU per 1.1.2021 erfolgt eine Vereinheitlichung der Rechtslage für den Betrieb von Modellflugzeugen und unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen).

Diese Luftfahrtgeräte werden nun zusammengefasst unter dem Begriff UAS – Unmanned Aircraft Systems – unbemannte Luftfahrzeuge.

Die Bestimmungen hierfür sind veröffentlicht auf der Homepage des Österr. Aeroclubs unter
Österr. Aeroclub Regulativ

oder der Homepage der Austro-Control GmbH unter
Austrocontrol Drohnen

oder am bestem direkt auf der von der Austro Control eigens dafür eingerichteten Plattform
Austrocontrol Plattform

oder auch auf der Homepage der EASA unter
Homepage der EASA

Das bedeutet, dass die Regelungen dieser EU-Verordnung nicht nur für die „klassische Drohne“, sondern auch für den Betrieb von Flugmodellen (auch auf Modellflugplätzen) anzuwenden sind.

Bitte informieren Sie sich unbedingt VOR Inbetriebnahme einer Drohne oder eines Modellflugzeuges auf einer der oben genannten Informationsseiten!